Kooperationsklassen

Kooperationsklassen der KGHS

Wir sind eine Klasse! Wir sind ein Team! Wir gehen einen gemeinsamen Weg.

An unserer Schule gibt es mehrere Kooperationsklassen, in denen Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch eine Klasse an einer allgemeinbildenden Schule bilden. Im Rahmen einer kooperativen Organisationsform wird eine Klasse des jeweiligen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) an eine Grundschule bzw. weiterführende Regelschule ausgelagert (Schulgesetz § 15, 6). Dort wird mit einer weiteren Klasse der Regelschule eine Kooperationsklasse gebildet, in der das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Einschränkungen zur Normalität werden soll.
Die Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch bleiben formal weiterhin Schüler/-innen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ).

Leitgedanken einer kooperativen Organisationsform

  • Im Mittelpunkt stehen die individuellen Lernbedürfnisse aller Schüler/-innen
  • Alle am Schulleben Beteiligten machen die Erfahrung, dass es normal ist „verschieden zu sein“.
  • Abbau von Vorurteilen, Berührungsängsten und Unsicherheiten durch tägliche Kontakte
  • Trotz Unterschieden gemeinsames Lernen und Handeln erleben
  • Gemeinsame Lernangebote mit unterschiedlichen Zielen fördern das Selbstwertgefühl und stärken die soziale Kompetenz.

Rahmenbedingungen

  • Die zuständigen Staatlichen Schulämter (BB und LB) sowie der Landkreis Böblingen als Schulträger der KGHS unterstützen die kooperativen Organisationsformen und begleiten dieses erfolgreiche Kooperationsmodell in allen Phasen.
  • Die Anzahl der Kinder in der Kooperationsklasse überschreitet den geltenden Klassenteiler nicht.
  • Jede Klasse hat ein eigenes Klassenzimmer in enger räumlicher Nähe, um flexibel gemeinsamen bzw. getrennten, differenzierten Unterricht gestalten zu können.

Unterrichtsprinzipien

  • Grundlage des Unterrichts bildet der Bildungsplan des entsprechenden SBBZ und für die Schüler/-innen der Regelschule der Bildungsplan der jeweiligen Schulart.
  • Doppelbesetzung ermöglicht vielfältige Unterrichtsformen (Arbeit in Kleingruppen, Begleitung von individualisierten Unterrichtsphasen, handlungsbezogenes Lernen, Formen des offenen Unterrichts).
  • Sonderpädagogische Leitlinien, wie z.B. das ganzheitliche Lernen oder die Förderung bestimmter Wahrnehmungsbereiche, stellen auch eine Anregung für die Schüler/innen der Kooperationsklasse dar und vermitteln Spaß und Freude am Lernen.
  • Kinder der Kooperationsklasse werden häufiger als in anderen Klassen zum „Helfer“ oder „Paten“. Sie übernehmen dabei kleine Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Umgang mit den Kindern mit Behinderung. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und ihre sozialen Kompetenzen.
  • Gemeinsamer Unterricht ermöglicht Kindern mit Behinderung das Lernen am Vorbild. Für Kinder mit geistiger Behinderung können eine anregende Umgebung und das Vorbild nicht-behinderter Kinder großen Einfluss haben und sie in ihrer Entwicklung positiv unterstützen.
  • Es besteht keine Festschreibung über Umfang und Art des gemeinsamen Unterrichts. Dies obliegt allein in der Verantwortung und Einschätzung der beteiligten Lehrkräfte und richtet sich nach den Förderbedürfnissen der jeweiligen Schüler/-innen.

Rückmeldung eines Elternteils:
„…Nach 4 gemeinsamen Schuljahren sind wir begeistert von der besonderen Klassengemeinschaft der Kooperationsklasse. Unser Kind hat in allen Bereichen von diesem Angebot profitiert. Der gemeinsame Schulbesuch mit den Schüler/-innen mit Einschränkungen haben das soziale Lernen sowie die Ausbildung von Empathie und Toleranz in einem hohen Ausmaß gefördert.“